Seit 2. Mai 2015 Vorgeschmack auf Lärmterror
von Marko Ferst
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Gosen-Neu Zittau: Für viele Menschen ist mit der Inbetriebnahme der Südbahn des BER-Flughafens der bittere Ernst- und Prüffall eingetreten, gleichwohl sich die Flugfrequenz bis zur endgültigen Eröffnung allein auf dieser Route mindestens verdoppeln dürfte.
Besonders dumm, wer zwischen beiden Routen wohnt. Obwohl wenige Meter außerhalb des Nachtschutzgebietes wohnend, angeblich wird Gosen nicht massiv verlärmt, funktioniert die dauerhafte Störung des Schlafes in den Flugzeiten jedoch sehr zuverlässig.
Schallschutz ist nicht vorgesehen. Da ich an sekundärer Fibromyalgie erkrankt bin, sind die Tiefschlafphasen ohnehin massiv gestört, Lärmempfindlichkeit ergänzt diesen Faktor. Mit Fliegern alle paar Minuten kann man diesen Störeffekt erheblich potenzieren, also besser nur mit Ohropax schlafen gehen. Wohl dem, der an Schwerhörigkeit leidet.
Wir werden uns also selber Schallschutzfenster auf eigene Kosten einbauen müssen und ohne einen verbesserten Schallschutz im Bereich des Dachs, dürfte diese Wirkung verpuffen. Freilich zeigt sich sehr deutlich die kriminelle Energie der Landesregierungen in Berlin und Brandenburg, wenn Routen in Betrieb genommen werden, bei denen nicht mal zehn Prozent des gesetzlich vorgeschriebenen Schallschutzes umgesetzt sind. Teeren und Federn der Verantwortlichen in Politik und Flughafen-Management wäre da noch die mildeste Strafe.
Für Fluglärm gibt es keine Pillen ! Ich finde den Beitrg schwach - warum ? Die Belastung durch den BEr wird ganz anders sein - da auch andere Maschinen fliegen werden - einschlißlich Postflugzeuge und diese Regierungsmaschinen - die keine NAchtruhe kennen. Deshalb ist das Wort vorgeschmack einfach falsch.
AntwortenLöschenDer beste Schallschutz ist immer noch, dass der BER nicht in Betrieb geht. Aber die Trägheit der Mitbewohner ist für mich zum Kotzen .
Der angeblich "weltbeste Schallschutz" !
AntwortenLöschenFür die Schwerstbetroffenen sowieso nur eine Teilkasko-Versicherung
An den am allerschwersten Betroffenen unter den Fluglärm-Opfern hält sich der Flughafen hinsichtlich der Einsparungen auf deren Kosten besonders schadlos.
Weil der Flughafen den Planfeststellungsbeschluss nur bis zur Seite 204 von insgesamt 1168 Seiten anerkennt und seinen erläuternden Teil C mit den Entscheidungsgründen zum besseren Verständnis nicht heranzieht, meint er, jedes Mal dann auf die so genannte Kappungsgrenze zurückgreifen zu dürfen, wenn die Kosten für den Schallschutz nach Planfeststellungsbeschluss 30 Prozent des Verkehrswerts der Häuser übersteigern. Auf der Seite 666/667 steht aber, dass diese Kappung nur bei Gebäuden von maroder Bausubstanz vorgenommen werden darf. Der Flughafen blendet diese einschränkende Textpassage aber einfach aus.
Ergänzend dazu hat sich der Flughafen dann weiterhin auch noch ausgedacht, wie er sich den Ver-kehrswert von Häusern im Flughafen-Umfeld besonders billig errechnen darf durch eine eigens entwickelte "schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung". Diese Art der Verkehrswertermittlung ignoriert die Bestimmungen des Paragraphen 194 Baugesetzbuch und hat nichts damit zu tun, wie Ermittlungen des Verkehrswerts von Häusern sonst überall in Deutschland vorgenommen werden.
Einen hohen Schallschutz-Bedarf haben vor allem diejenigen Schallschutzberechtigten, die ganz nahe am Flughafen wohnen und deshalb enorm hohen Lärmbelastungen ausgesetzt werden. Oder aber Familien mit 3 oder 4 Kindern in Häusern aus dem älteren Bestand! Diejenigen, die also besonders viel Hilfe bräuchten, bekommen besonders wenig davon. Für sie gelten die hohen Schallschutzstandards des Planfeststellungsbeschlusses für den BER überhaupt nicht, denn ihnen erstattet man nur einen Teil ihrer Schallschutzkosten; - mitunter gar nur ein Drittel der nötigen Summe!
Gegen die höchste Fluglärmbelastung sind also die schlimmsten Fluglärmopfer in Sachen Schallschutz nach der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses durch den Flughafen leider nur teilkaskoversichert.
Vor dem Gesetz - und auch solchen gesetzlichen Verordnungen wie einem Planfeststellungsbeschluß! - sollten aber auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland alle gleich sein und gleichbehandelt werden. Der gleich gute Schallschutz für alle wird aber nur dann verwirklicht, wenn alle Häuser - abgesehen von denen aus marode gewordener Bausubstanz! - unabhängig von den Kosten so ertüchtigt werden, dass in allen anspruchsberechtigen Wohn- und Schlafzimmern ein für alle Schallschutzberechtigten gleiches Schallschutz-Niveau eingehalten wird.
Bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms am vermeintlich modernsten Flughafen Europas sollte eigentlich sichergestellt sein, dass kein einziges Kinderzimmer ungeschützt bleibt! Dennoch können Eltern, die die Entschädigung anders als für Schallschutz ausgeben, ihren Kindern Schaden zufügen, ohne dass das irgendeine Aufgsichtsbehorde verhindert, denn Schallschutz an Kinderzimmern kann man im Entschädigungsfalle nicht durch entsprechende Verwendungsnachweise erzwingen. Für Kinder von Kappungsfällen gilt nicht einmal die 2. Fluglärmschutzverordnung.
Weiterhin ist es untragbar, dass die schwerst betroffenen Fluglärmopfer nur mit einem Trinkgeld abgespeist werden. Dort, wo der Schallschutz hohe fünf- oder gar eine sechsstellige Summen kostet, sollte den Menschen die Absiedlung ermöglicht werden. Denn in ihrem angestammten, oft von den Eltern ererbten Zuhause ist nach Aufnahme des Flugbetriebs ohnehin kein gesundes Leben mehr möglich.
Sigrid Zentgraf-Gerlach, BI Mahlower Schriftstellerviertel
Womit der Flughafen auch noch Kosten spart!
AntwortenLöschenSystematische Verfehlungen in den Anspruchsermittlungen (ASE) zum Schallschutz
• Anwohner im Tagschutzgebiet sollen für Wohnräume keinerlei Schallschutz erhalten, weil die Räume angeblich zu niedrig, zu klein oder nicht ausreichend belichtet sind.
• Anwohner werden mit den neuen so genannten „Anspruchsermittlungen“ ( ASE ) auf einmal deutlich schlechter gestellt als in den Kostenerstattungsvereinbarungen, oder sollen im Extremfall sogar gar keinen Schallschutz mehr erhalten.
• Sogar bereits in der KEV anerkannte Kinderzimmer sind in der ASE nun auf einmal zu Schlafzimmern geworden und sollen nun keine Schallschutzfenster oder Dachdämmungen mehr erhalten.
• Bei den Wohngebäuden, auf die die Kappungsgrenze angewandt wird, wird der Verkehrswert mit durchschnittlich 111.000 Euro sehr niedrig angesetzt, was den Erfahrungswerten auf dem Grundstücksmarkt im BER-Umland nicht entspricht.
• Ca. 1000 Anwohnerhaushalte haben ihre Anspruchsermittlungen nicht, wie versprochen, fristgerecht zum Ende Oktober 14 und damit 6 Monate vor der geplanten Inbetriebnahme der Südbahn ab dem 2. Mai 15 erhalten.
• Den Anwohnern sollen ausschließlich Innendämmungen erstattet werden, die die Wohnfläche verkleinern und bauphysikalisch problematisch sind (Gefahr der Schimmelbildung), obwohl Außendämmungen in der Regel das Mittel der Wahl wären und auch den flugzeugtypischen tieffrequenten Lärm viel besser dämmen können.
• Das Risiko für die fachlich richtige und mängelfreie Ausführung der Schallschutzarbeiten tragen allein die Anwohner. Für eine notwendige fachliche Begleitung durch Architekten etc. ist keine Kostenerstattung vorgesehen. Der Bürger soll die Baufirma beauftragen und geht damit ein Kostenrisiko ein, falls die FBB nicht, oder verspätet oder nicht vollständig zahlt.
Durch die bisher bekannt gewordenen vielen systematischen Verfehlungen beim Schallschutzprogramm spart die Flughafengesellschaft offensichtlich viel Geld. Nach unserer Kenntnis liegen bislang die durchschnittlichen Beträge beim Schallschutz bei ca. 14.000 Euro pro Wohneinheit. Nach unserer Hochrechnung würde das Schallschutzprogramm des Flughafens damit maximal 300 Millionen Euro statt der bislang kommunizierten 750 Millionen Euro kosten.
Text nach: Christine Dorn und Eckhard Bock, Resümee aus der Anhörung der BIs durch den Sonder- ausschuss BER im Landtag in Potsdam am 16.02.2015,bereits veröffentlicht auf
www.bvbb-ev.de
Sigrid Zentgraf-Gerlach, BI Mahlower Schriftstellerviertel
Letztendlich ist es doch den Berlinern, den Flughafen und den Touristen "sch...egal" ob hier irgendjemand verlärmt wird oder ob der Schallschutz ausreichend ist.
AntwortenLöschenMan will endlich den tollen Grossflughafen mit und möglichst ganz vielen Flugzeugen eröffnen.
Das der Flughafen an diesem Standort falsch ist und von den Flugbewegungen begrenzt werden sollte ist von keiner Seite vorgesehen.
Wir und alle Betroffenen werden von den Medien als Wutbürger abgetan und das Thema ist erledigt.
Hier in Gosen ignoriert man das Thema BER.
Die die es können werden dann wegziehen und der traurige Rest wird dann immerwiedermal öffentlich rumjammern aber letztendlich damit leben müssen.
Die Bürger von Gosen sind schlussendlich einfach zu bequem etwas dagegen zu unternehmen und sich zu wehren.
Es wird ja schon nicht so schlimm...
Man hat den Lärm nicht wie jetzt mit Pausen sondern im Dauerzustand...
bekommt endlich Eure faulen Ärsche von der Couch und lasst Euch nicht Eure Heimat nehmen.