Fluglärmbeschwerden: Bürger fühlen sich abgekanzelt

Immer wieder stellen Bürger nach eingereichter Fluglärmbeschwerden zum Flughafen Schönefeld zu einem konkreten Schallereignis fest, dass deren Angaben ignoriert und mit Textbausteinen beantwortet werden. Eine Stellungnahme oder gar zu erwartende Abwendung von zukünftigen belästigenden Ereignissen sieht in den Augen der Betroffenen anders aus.

So auch der aktuelle Fall aus Mahlow. Hier hatte die in den Augen der Familie Wegner durch den Fluglärmschutzbeauftragten Strogies erteilte Antwort auf ihre Beschwerde leider keinen sinnerfüllenden Zweck. Daraufhin entschlossen sich Wegners beim zuständigen Dezernat IV des Landkreises Teltow-Fläming gegen den Fluglämschutzbeauftragten Strogies Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen. Allerdings wurde uns seitens Familie Wegner die Anlage der Antwort des Fluglärmschutzbeauftragten mit Erläuterungen zu den Werten bisher nicht zur Verfügung gestellt.

Nachfolgend der Text von Fam. Wegner. Darunter ein Teil der Antwort des Fluglärmschutzbeauftragten:

Mahlow, den 12.07.2013 
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Fluglärmschutzbeauftragten Strogies

Sehr geehrte Frau Gurske!

wir wohnen direkt in der westlichen Einflugschneise des Flughafens Schönefeld. Am 15.06.13 überflog gg. 14.30 h ein 4-strahliges Flugzeug mit extremer Lautstärke über unser Haus. Hier wurden 83db gemessen, mit der z.Zt. auf unserem Privat-Grundstück abgestellten, mobilen, großen, geeichten (!) Lärmmessstation der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Die Ergebnisse werden dauerhaft automatisch ins Internet unter www.dfld.de (mobil Blankenfelde-Mahlow) eingestellt. Noch am gleichen Tage reichten wir Beschwerde per Email an den Fluglärm-Beauftragten ein. Eine „Antwort“ bekamen wir 3 Wochen später in Form einer Dauerkopie wo nur der Name variiert von einem Mitarbeiter des Fluglärmschutz-Beauftragten, Hr. Thomsen. Wir konnten im Internet (Bündnis SO, BI-Gosener-Wiesen) recherchieren, daß dieser Text grundsätzlich in unveränderter Form ausgegeben wird. Man beschwert sich dort und bekommt einen Standard-Ablehne-Text als Antwort, schäbiger geht es nicht.
 

Kontrolliert der eigentliche Fluglärmschutzbeauftragte Strogies was seine Mitarbeiter versenden? Herr Strogies listet in seiner dieser Email beiliegenden Antwort am Anfang seines Schreibens 3 Daten unserer Emails auf, verschweigt aber die eigentliche Beschwerde vom 15.06.13, 3 Wochen vorher. Da wir keine Antwort bekamen wiederholten wir sie lediglich 3x.

Weiterhin spricht er davon, daß wir SELBST das betreffende Luftfahrzeug fotografiert haben. Das stimmt nicht, Bewegung in der Luft werden durch unsere Kamera automatisch aufgenommen, gerade um einen Beweis für solche Lärmlautstärken zu haben. Herr Strogies unterstellt uns, das uns der Flugzeug-Typ bekannt gewesen sein muß. Wir arbeiten nicht im Flughafen-Milieu, im Gegenteil. Selbst Flughafenmitarbeiter hätten Schwierigkeiten zu identifizieren, welches Flugzeug sie gerade genau überfliegt. Wie sich denken können sind Flugzeuge auch nicht unser Lieblingsinteresse, als Betroffene. Unsere Kenntnisse über Flugzeuge halten sich daher in Grenzen, im Gegensatz zu Herrn Strogies. Wie sie seinem Schreiben entnehmen können, schreibt er von „747SP“ (kein Wort von „Boeing“). Wissen sie etwa was „MTOW“ oder „VBUF“ oder „ILS“ oder „ICAO“ oder die „Flugzeugruppe 7b“ ist? Hierdurch ist sicher eine gewissen innere Verbundenheit zum Flughafen erkennbar, wir können mit diesen Abkürzungen nichts anfangen.

Herr Strogies spricht von schönen 77db, gemessen wurden durch die hierbefindliche Anlage vom Amt aber 83 db. Hier stellte sich für uns die Hauptfrage, die in unserer Email gestellt und nicht beantwortet wurde: Ab wann oder welchem Ereignis wird Herr Strogies denn dann tätig??? Wird er überhaupt tätig? Insgesamt haben wir uns über die Jahre nur zweimal beschwert, beide Beschwerden wurden abgewiesen.

Fluglärm entsteht bei Flugzeugen/am Flughafen und lärmgeschützt müssen Betroffene von Flugzeugen oder –häfen werden. Den Begriff Fluglärmschutzbeauftragter verbinden wir mit sich-hinter-den-Betroffenen zustellen, etwas zu tun. Bürger zu schützen. Hier ist genau das Gegenteil der Fall. Grundsätzlich werden die Ereignisse/Beschwerden klein geredet und man äußert nicht mal etwas tun zu können oder zu wollen. Bei anliegendem Antwortschreiben bekommen wir den Eindruck, daß uns ein Flughafen-Mitarbeiter schreibt, der den Flughafen Schönefeld schönredet. Es entsteht nicht der Eindruck, daß einem der Fluglärmschutz-Beauftragte schreibt.

Zu guter Letzt stellen wir uns die Frage, was Herr Strogies mit unserer „Verwaltungs-Erfahrung“ meint? Für die Beantwortung (s.oben) hatten seine Mitarbeiter 3 Wochen Zeit und diese per Email.

Wir sind hier der Meinung, daß der Landkreis sich ein Gehalt von Fluglärmschutz-Beauftragten sparen kann, wenn sie nicht Fluglärm-schützen. Für mehrere Mitarbeiter wird hier Geld verschwendet, deren monatliche Investition in aktivem Lärmschutz wohl nachhaltig besser aufgehoben wäre.

Wir bitten um Prüfung o.g. Sachverhalts.

Mit freundlichen Grüssen,
Fam. Maik Wegner


Folgend die ursprüngliche Reaktion des Fluglärmschutzbeauftragten Strogies auf die Fluglärmbeschwerde der Familie Wegner. Die betreffende Antwort des Fluglärmschutzbeauftragten enthielt jedoch noch eine Anlage mit den Erläuterungen der Lärmwerte dieser Flugzeugklasse. Das hatte Herr Wegner eigentlich bemängelt, aber die Anlage bisher nicht zur Verfügung gestellt. Sobald diese vorliegt, wird hier der Inhalt ergänzt.


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