BVBB - Pressemitteilung vom Donnerstag, 14. Dezember 2017
BVBB reicht Klage gegen die 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beim Bundesverwaltungsgericht ein
Der Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V. (BVBB) hat, unterstützt von der Friedrichshagener Bürgerinitiative, am heutigen 14. Dezember 2017 über die Kanzlei Grawert & Partner in Berlin eine Klage gegen beabsichtigte Erweiterungen des Flughafens BER beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.
Die Klage richtet sich gegen die 27. Änderungsgenehmigung des Planfeststellungsbeschlusses vom 23. Mai 2017 (Gz. 415/01/30/107). Nur mit dieser Genehmigung des Neubaus von zusätzlichen Vorfeldflächen und Rollbahnen können die Anlagen des Flughafens „Schönefeld alt“ (SXF) in den nächsten Jahren weiterhin eingebunden und zur Passagierabfertigung für ca. 10 Mio Passagiere pro Jahr genutzt werden.
Diese Double-Roof-Konzept genannte Weiternutzung der Terminals A-D von SXF auch nach Inbetriebnahme des BER war im bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss so nicht vorgesehen. Planfestgestellt wurde nur ein zentrales BER-Hauptterminal (Midfield-Lösung). Mit der geplanten Eröffnung sollte sowohl der Flughafen Tegel als auch Schönefeld-alt geschlossen werden. Die Weiternutzung von SXF-alt für einige Jahre soll nun helfen, durch die Bauverzögerung am BER entstandene Kapazitätslücken zu schließen.
Von der Flughafengesellschaft (FBB) wurde die Genehmigung für die zusätzlichen Rollbahnen und Vorfeldflächen nur "temporär", befristet bis zum 31.12.2023 beantragt. So wie beantragt wurde es auch befristet genehmigt.
"Die mit den Plänen (…) vorgenommene Feststellung von Flugbetriebsflächen und Entwässerungseinrichtungen erfolgt befristet bis zum 31.12.2023."
Allerdings heißt es weiter:
Eine etwaige Verlängerung dieser Frist ist bei der Planfeststellungsbehörde rechtzeitig vor Ablauf zu beantragen (sechs Monate vor Ablauf).
Die Vorsitzende des BVBB Christine Dorn sagt dazu:
"Die Genehmigungsbehörde hat den Antrag der Flughafengesellschaft sehr unkritisch genehmigt. Sie hat ihrer Abwägung beispielsweise ein worst-case-Szenario zugrunde gelegt, das nicht als solches trägt und völlig außer Acht gelassen, dass durch das geänderte Betriebskonzept des Double-Roof-Betriebs eine Auflage des PFB zum Schutz der Anwohner ausgehebelt wird. Dies sogar, obwohl dieser Punkt in den Beratungen der Fluglärmkommission vor dem Zeitpunkt der Genehmigung deutlich angesprochen wurde.
Es ist satzungsgemäße Aufgabe des BVBB, Infrastrukturprojekte mit relevanten Umweltauswirkungen kritisch zu begleiten. Das schließt ein, die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen nötigenfalls durch Gerichte prüfen zu lassen, um Umweltbelastungen konsequent zu verhindern bzw. zu minimieren."
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