Parlamentarischer Beratungsdienst bestätigt Nachtflugverbot 22-6 Uhr

Gutachten: Schallschutzprogramm unvollständig
In der öffentlichen Diskussion finden sich schon seit einiger Zeit unterschiedliche Auffassungen zur Frage, ab welchem Zeitpunkt die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH die Auflagen im Rahmen des sogenannten Schallschutzprogramms, d. h. die baulichen und sonstigen Veränderungen an Gebäuden zum Zwecke des passiven Schallschutzes, umgesetzt haben muss. Von den Betroffenen und verschiedenen Verbänden wird hierzu die Auffassung vertreten, dass diese Maßnahmen (z. B. Schallschutzfenster, Lüfter) bereits zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg am 3. Juni 2012 durchgeführt sein müssten. Seitens der FBB wird dies bestritten und ein deutlich längerer Zeitraum angenommen. Der Parlamentarische Beratungsdienst wurde daher gebeten, zu dieser Frage rechtlich Stellung zu nehmen und das hierbei zu beachtende Verfahren dargestellt werden. Dieses von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Brandenburger Landtag beauftragte Gutachten kommt zum Schluss, dass innerhalb der festgelegten Lärmschutzzonen alle Lärmschutzmaßnahmen vor Inbetriebnahme des neuen Flughafens BER am 3. Juni hätten fertig gestellt werden müssen. Hier gehts zum Gutachten.

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