Empörung über Demonstrationsverbot des Landeskriminalamtes - BVBB ruft die Gerichte an

In einer siebenseitigen Verfügung hat das Landeskriminalamt (LKA) als Versammlungsbehörde eine Demonstrationsanmeldung des BVBB in einem für die Demonstration wesentlichen Teil eingeschränkt. Es will so verhindern, dass der Regierende Bürgermeister Wowereit (SPD) nur für kurze Zeit mit einer Fluglärmsimulation belästigt wird, während in Zukunft praktisch jeder Bürger Berlins vom Fluglärm beschallt werden wird. Das ist eine Skandalentscheidung, gegen die der BVBB mit allen rechtlichen Mitteln vorgeht. Unverzüglich wird darum im ersten Rechtszug Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt und gleichzeitig einstweiliger Rechtsschutz beantragt.  Die Demonstration wird trotzdem stattfinden.




Im Einzelnen:
Der BVBB hatte mit Datum vom 6. Januar zum Versammlungsthema „Nachtflugverbot am BBI in Schönefeld“ für den 25. Februar zwischen 13:30 und 16:00 Uhr eine Demonstration angemeldet. Der Demonstrationszug soll beginnend an der Gedächtniskirche (Breitscheidplatz) über den Kurfürstendamm, die Konstanzer Str. bis zur Kreuzung Konstanzer Str./Ecke Brandenburgische Str. führen. Dort war eine kurze Kundgebung geplant. Das Landeskriminalamt (LKA) hat diese Streckenführung der Demonstration, insbesondere die Kundgebung an der beantragten Stelle, im Rahmen einer Auflage untersagt. In der Begründung heißt es u. a.: „Der von Ihnen beabsichtigte Aufzug (es geht um eine Demonstration, nicht um einen „Aufzug“; BVBB) soll vom Breitscheidplatz...im unmittelbaren Nahbereich des privaten Wohnsitzes des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Klaus Wowereit in der Brandenburgischen Straße enden. Im Rahmen der 

Abschlusskundgebung sollen kurze Reden gehalten werden, die von simuliertem Fluglärm über eine mitgeführte Lautsprecheranlage unterbrochen werden...“ Die kurzen Reden und die Lärmsimulation wird demonstrieren, was Wowereit in trauter Eintracht mit Platzeck (ebenfalls SPD), Hunderttausenden von Bürgern an Fluglärm Tag und Nacht für die nächsten 100 Jahre aufgepresst haben, bedeuten also nach Auffassung des LKA eine nicht hinnehmbare Verletzung des Schutzes der Privatsphäre von Wowereit; er benötige, so das LKA in seiner Entscheidung, einen von Demonstrationen ungestörten Ruhebereich, um „neue Kraft schöpfen“ zu können.

Die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe, bezeichnete diese Begründung als den Höhepunkt eines Zynismus, der ausgerechnet von dem Mann ausgeht, der dafür gesorgt hat, dass Hunderttausende von Bürgern in Berlin und Brandenburg mit Fluglärm beschallt werden. Diesen Bürgern wird nämlich lebenslänglich die Möglichkeit genommen, in einem relativ lärmfreien Wohnbereich zu leben und sich dort zu regenerieren, um schließlich die Steuergelder zu erarbeiten, mit denen Wowereit bezahlt wird. Die Entscheidung des LKA ist eine Entscheidung, die das Demonstrationsrecht dem Recht privilegierter Politiker unterordnet. Sie erschüttert die Grundfeste des Demonstrationsrechts und kann nicht hingenommen werden. In der Begründung noch zu behaupten, dass mit der Entscheidung keine unverhältnismäßige Einschränkung des Grundrechtes auf Demonstrationsfreiheit vorliegt, zeugt von Beflissenheit bzw. vorauseilendem Gehorsam, um mit einer an den Haaren herbeigezogenen Begründung dem Dienstherrn zu zeigen, was man tut, um ihm die Mittagsruhe zu retten.
 
Das LKA, besser der zuständige Innensenator Henkel (CDU) wird diese krude Rechtsposition jetzt vor Gerichten verteidigen müssen. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass diese willkürliche Beschneidung des Demonstrationsrechtes als  erklärtes Klassenrecht für Politiker auch vor dem Bundesverfassungsgericht landet.

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