Der Regierende mischt sich bei eigenem Interesse sehr wohl unters Volk. |
Der BVBB hatte beantragt am 25.02.2010 ab 14 Uhr ausgehend von der Gedächtniskirche eine Demonstration in Richtung des Wohnsitzes von Wowereit durchzuführen. Mit der Begründung, Wowereit dürfe in seiner Ruhe nicht gestört werden, hatte die Polizeibehörde eine Abschlusskundgebung mit 30 Minuten Fluglärmdemonstration verboten. Gleichzeitig hatte die Behörde einen Demonstrationsweg verfügt, der in weiter Entfernung am Wohnsitz Wowereits vorbei ging.
Dagegen hatte der BVBB beim Verwaltungsgericht wegen rechtswidriger Einschränkung des Demonstrationsrechtes Widerspruch eingelegt. Das nun gesprochene Urteil vom 21.02.2012 ist der Versuch des Gerichtes über eine Kompromisslösung der Polizeibehörde zu helfen das Gesicht zu wahren. Das Gericht hat dem BVBB zugestanden, die Demonstration/ Kundgebung in unmittelbarer Nähe des Wohnsitzes enden zu lassen (Ballstedter Strasse Ecke Brandenburgische Strasse).
Das Gericht begründete:
„…der Abstandsbereich zwischen dem von der Kammer vorgesehenen Ort der Abschlusskundgebung und der der Wohnung von Herrn Wowereit (ist) aber nicht durch Bebauung versperrt. Dadurch ist sichergestellt, dass jedenfalls eine akustische Verdeutlichung des Antragstellers erfolgen kann.“
„…der Abstandsbereich zwischen dem von der Kammer vorgesehenen Ort der Abschlusskundgebung und der der Wohnung von Herrn Wowereit (ist) aber nicht durch Bebauung versperrt. Dadurch ist sichergestellt, dass jedenfalls eine akustische Verdeutlichung des Antragstellers erfolgen kann.“
Dies ist ein Erfolg für den BVBB, weil es nun möglich ist, die Demonstration in die unmittelbare Nähe des Wohnsitzes von Wowereit zu geleiten. Der BVBB sieht aber in der Entscheidung auch den untauglichen Versuch des Verwaltungsgerichtes, das Demonstrationsrecht zu biegen.
Weil die Begründung für diese Entscheidung im Hinblick auf die Durchsetzung des Grundrechtes auf Demonstrationsfreiheit äußerst dünn ist, prüft der BVBB die mögliche Fortsetzung des Rechtsstreites aus grundsätzlichen Erwägungen, so Kristian-Peter Stange in einer Presseerklärung vom 21.02.12.
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