Überflüge stark ausgeweitet. Gosen-Neu Zittau liegt direkt in der Einflugschneise des BER - Lärmbeschwerde möglich.

Überflüge stark ausgeweitet. Gosen-Neu Zittau liegt direkt in der Einflugschneise des BER - Lärmbeschwerde möglich. 

von André Organiska

Der BER ist seit Ende Oktober 2020 eröffnet. 

Es ist in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau sehr gut der Unterschied zu den bisherigen Überflügen von und nach dem Schönefelder Flughafen alt (SXF) spürbar. Trotz Corona-Pandemie hinterlassen bereits die aktuellen wenigen Überflüge störende Werte. Das liegt an der nun am BER in Betrieb genommenen neuen Südbahn als zweite Start- und Landebahn und merklich individuell gestalteten Flugrouten der Piloten. Bisher verteilten sich die Flieger nur auf die Nordbahn, die in Richtung Müggelheim seit Jahren Lärm erzeugten.

Einwohnern, Besuchern und Gästen der Gemeinde Gosen-Neu Zittau wird nun die falsche Standortwahl des BER klar verdeutlicht. Die Gemeinde Gosen-Neu Zittau liegt in der Einflugschneise des BER. Rechnerisch und zeichnerisch bisher anders dargestellt und wahrgenommen, wird tatsächlich nun genau über beide Kirchtürme des Doppeldorfes in einer Höhe von ca. 300 bis 600 Meter geflogen.

Wenn Betroffene der Meinung sind, diese oder jene Maschine war zu laut, zu tief oder flog völlig neben der Route, können diese jederzeit und einzeln über die Webseite der Gosener Messstation eine Lärmbeschwerde abgeben. Daraufhin erfolgt die Bearbeitung durch die Deutsche Flugsicherung (DFS). Man erfährt so in einer direkten späteren Antwort Typ, Flieger, Ziel und Höhe des gemeldeten Überfluges. Eine datenerfassende Messstation steht in der Eichwalder Strasse Nähe Uferplatz in Gosen und wird seit vielen Jahren von der Gemeinde Gosen-Neu Zittau finanziell unterstützt

Zögern Sie nicht, unter dem genannten Link die Meldung zu lauten oder tiefen Überflügen  abzusetzen. Bei zukünftig erlangten Dimensionen des Flugverkehrs, wie vormals zum nun geschlossenen Flughafen Tegel (TXL), ist mit einer rapiden Ausweitung der Überflüge und Belastung der Betroffenen zu rechnen.  

Link zur Lärmbeschwerde mittels Messdaten der Gosener Messstation:

http://www.dfld.de/Mess.php?R=002&S=014

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BER am 12. Mai 2012

 
12. Mai 2012: Eigentlich war ein Fest zur Eröffnung des BER geplant. Doch kurz vorher kam eine erneute Absage der BER-Eröffung. Aber das geplante Fest fand dennoch statt.

Offener Brief an die Flughafengesellschaft FBB zu Lärmgebühren am BER

Offener Brief an die Flughafengesellschaft FBB zu Lärmgebühren am BER


An die
Geschäftsführung
der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH


Gosen-Neu Zittau, den 08.06.2019



Sehr geehrter Herr Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup,
Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH,
sehr geehrte Damen und Herren der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH,

wir als Bürgerinitiative Gosener Wiesen wenden uns wie folgt Sie:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH teilte per Pressemitteilung vom 31.05.2019 mit, dass Airlines am BER für leisere Flugverfahren belohnt werden sollen. Konkret solle dazu die Entgeltordnung angepasst werden. Bislang wurden die Entgelte ausschließlich anhand der Flugzeugtypen ermittelt, denen jeweils eine feste Lärmklasse zugeordnet wurde. Zukünftig soll es für die Entgelte eine wichtige Rolle spielen, welches Flugverfahren gewählt wird. Reihenuntersuchungen der Flughafengesellschaft hätten gezeigt, dass es pro Flugzeugtyp möglich sein soll, leiser oder lauter zu fliegen. Die FBB gibt in der Pressemitteilung an, die Belastung für Anwohner reduzieren zu wollen. Somit werde deswegen künftig ein leises Fliegen durch niedrigere Entgelte belohnt. Die Abrechnung jedes Starts und jeder Landung erfolge dann auf der Basis des tatsächlich gemessenen Lärms. Die Flughafengesellschaft wird dafür sechs zusätzliche Messstellen errichten und die Lärmentgelte feiner abstufen.

Bürgerinitiative Gosener Wiesen begrüßt das Vorhaben der FBB
Das Vorhaben der FBB wird aus Sicht der im September 2011 gegründeten Bürgerinitiative Gosener Wiesen begrüßt. Die FBB argumentiert nämlich nun, den „tatsächlich gemessenen Lärm“ als Grundlage für Entscheidungen zu verwenden. Verwunderlich, da genau derselbe Flughafenbetreiber uns, als im Berliner Speckgürtel und von den zu erwartenden BER-Flugrouten betroffene Gemeinde Gosen-Neu Zittau, die Erfassung von eigenen Messwerten mit einer gemeindeeigenen Messstation zum tatsächlichen Fluglärm und dessen Einbindung in das Lärmmesssystem des Flughafens verwehrt. Eine Messung über viele Monate, nur dieses sind Gerichtsfest, könne laut FBB die Gemeinde Gosen-Neu Zittau zwar ausführen, jedoch erkenne die FBB diese Messwerte nicht an. Man messe seitens der FBB selbst, heißt es seit vielen Jahren als Begründung in Bezug zum Zeitpunkt nach der Eröffnung des BER von der Flughafengesellschaft. Dabei ist die Errichtung einer dauerhaften Fluglärmmessstation in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau seitens der FBB nicht vorgesehen.

Was sind die Gründe?
Die Grenzen zu Tag- und Nachtschutzgebieten sind rechnerisch seitens der FBB, und damit im ergangenen Planfeststellungsbeschluss zum BER berücksichtigt. Durchstartende und landenden Flugzeuge entstehender Fluglärm höre dadurch beispielsweise in Gosen an einer rechten Doppelhaushälfte auf, die linke Hälfte dagegen erhält Gelder für, leider sehr geringe, aber immerhin für Schutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster oder Zwangslüfter. Einfach eine Lärmgrenze mitten durch Gebiete wie unseren Ortsteil Gosen, aber auch beispielsweise hindurch des Schriftstellerviertels Mahlow an der westlichen Seite des BER wurden gezogen.

Daher kämpfen wir seit vielen Jahren um die Erfassung von Fluglärm-Messwerten, die sich tatsächlich ereignen. Da die die FBB nun ebenfalls davon ausgeht, dass es „tatsächliche Messwerte“ zu erzeugten Fluglärm geben kann, sehen wir optimistisch in die Zukunft, dass unser Ziel der  Einbindung einer dauerhaften, gemeindeeigenen Messstation auf dem Gebiet der Gemeinde Gosen-Neu Zittau in das vorgesehene BER-Lärmmonitoring Realität wird. Die Anschaffung der Lärmmessstation ist seit vielen Jahren im Haushalt der Gemeinde Gosen-Neu Zittau berücksichtigt.

Bürgermeister unterstützt das Vorhaben
Der Bürgermeister der Gemeinde Gosen-Neu Zittau, Thomas Schwedowski unterstützt das Anliegen der Bürger und der Bürgerinitiative Gosen Wiesen. So sind seit mehreren Jahren Gelder zum Erwerb einer gemeindeeigenen Fluglärmmessstation in den Haushalt eingestellt. Er ist zudem seit 2010 Mitglied der Fluglärmkommission (FLK) zum Flughafen Schönefeld, die die Genehmigungsbehörde sowie das Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und die Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge berät.  Die Kommission ist berechtigt, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm oder zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge in der Umgebung des Flugplatzes vorzuschlagen.
Bisher wurde in diesem Gremium jedoch seitens Vertreter der FBB vehement die Einbindung einer derartigen Messstation in das Lärmmonitoring zum BER abgelehnt.

Es ist im Interesse der Anwohner und Gäste der Region, dass hier die FBB entgegen bisherigen Aussagen, nun dabei bleibt, tatsächliche Messwerte auf Grund Fluglärm zu akzeptieren. Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sagte: „Leiser fliegen soll sich lohnen. Wir schaffen einen Anreiz für die Airlines, gleichzeitig auf die Menschen im Flughafenumfeld Rücksicht zu nehmen und Geld zu sparen.“.

Gesprächsbereiter Nachbar
Daher ist es für uns als betroffene Anwohner des zukünftigen BER unverständlich, dass die FBB bisher die Einbindung von Messwerten zur Lärmentstehung, erfasst durch fest installierte, gemeindeeigene Lärmmessstationen, nicht in das Lärmmonitoring einbeziehen möchte.

Wir bitten Sie als FBB, unserem Ansinnen zu folgen und Ihren Worten Taten folgen zu lassen. Wir sind als zukünftige Nachbarn des Flughafens BER Berlin Brandenburg zu Gesprächen bereit.


Mit freundlichen Grüßen
André Organiska
Sprecher
Bürgerinitiative Gosener Wiesen


Gegründet am 16.09.2011
Eichwalder Str. 34
15537 Gosen-Neu Zittau
Tel.: 03362/881882
Fax: 03362/881716
0171-2173608

www.bi-gosener -wiesen.de

BVBB reicht Klage gegen die 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beim Bundesverwaltungsgericht ein

BVBB - Pressemitteilung vom Donnerstag, 14. Dezember 2017

 

BVBB reicht Klage gegen die 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beim Bundesverwaltungsgericht ein

Der Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V. (BVBB) hat, unterstützt von der Friedrichshagener Bürgerinitiative, am heutigen 14. Dezember 2017 über die Kanzlei Grawert & Partner in Berlin eine Klage gegen beabsichtigte Erweiterungen des Flughafens BER beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.

Die Klage richtet sich gegen die 27. Änderungsgenehmigung des Planfeststellungsbeschlusses vom 23. Mai 2017 (Gz. 415/01/30/107). Nur mit dieser Genehmigung des Neubaus von zusätzlichen Vorfeldflächen und Rollbahnen können die Anlagen des Flughafens „Schönefeld alt“ (SXF) in den nächsten Jahren weiterhin eingebunden und zur Passagierabfertigung für ca. 10 Mio Passagiere pro Jahr genutzt werden.

Diese Double-Roof-Konzept genannte Weiternutzung der Terminals A-D von SXF auch nach Inbetriebnahme des BER war im bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss so nicht vorgesehen. Planfestgestellt wurde nur ein zentrales BER-Hauptterminal (Midfield-Lösung). Mit der geplanten Eröffnung sollte sowohl der Flughafen Tegel als auch Schönefeld-alt geschlossen werden. Die Weiternutzung von SXF-alt für einige Jahre soll nun helfen, durch die Bauverzögerung am BER entstandene Kapazitätslücken zu schließen.

Von der Flughafengesellschaft (FBB) wurde die Genehmigung für die zusätzlichen Rollbahnen und Vorfeldflächen nur "temporär", befristet bis zum 31.12.2023 beantragt. So wie beantragt wurde es auch befristet genehmigt.

"Die mit den Plänen (…) vorgenommene Feststellung von Flugbetriebsflächen und Entwässerungseinrichtungen erfolgt befristet bis zum 31.12.2023."

Allerdings heißt es weiter:

Eine etwaige Verlängerung dieser Frist ist bei der Planfeststellungsbehörde rechtzeitig vor Ablauf zu beantragen (sechs Monate vor Ablauf).

Damit würde eine einfache Mitteilung der FBB an die Genehmigungsbehörde ausreichen, um Schönefeld-alt auch über 2023 hinaus zu nutzen. Zum Vergleich: Das entspricht etwa dem Passagieraufkommen des Flughafens Stuttgart. 

Inzwischen hat die FBB sogar selbst geäußert, dass sie auf die Kapazitäten von SXF-alt bis 2025 nicht verzichten kann. 

Die Bürgerinitiativen befürchten insbesondere wegen der völlig voraussetzungs- und bedingungslosen Verlängerungsmöglichkeit nachteilige Umweltauswirkungen, die die Genehmigungsbehörde hätte vorausschauend in den Blick nehmen und begrenzen müssen.

Die Vorsitzende des BVBB Christine Dorn sagt dazu:

"Die Genehmigungsbehörde hat den Antrag der Flughafengesellschaft sehr unkritisch genehmigt. Sie hat ihrer Abwägung beispielsweise ein worst-case-Szenario zugrunde gelegt, das nicht als solches trägt und völlig außer Acht gelassen, dass durch das geänderte Betriebskonzept des Double-Roof-Betriebs eine Auflage des PFB zum Schutz der Anwohner ausgehebelt wird. Dies sogar, obwohl dieser Punkt in den Beratungen der Fluglärmkommission vor dem Zeitpunkt der Genehmigung deutlich angesprochen wurde.

Es ist satzungsgemäße Aufgabe des BVBB, Infrastrukturprojekte mit relevanten Umweltauswirkungen kritisch zu begleiten. Das schließt ein, die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen nötigenfalls durch Gerichte prüfen zu lassen, um Umweltbelastungen konsequent zu verhindern bzw. zu minimieren."