Flughafen zweifelt Gosener Messwerte an

Um diesen Flieger geht es: Boeing 747-400F, N408MC, c/n 29261-1192, der Emirates SkyCargo,
Kennung: UAE4988
. Hier zu sehen auf dem Rollfeld des Flughafen Schönefeld am 22.11.2011. Die ursprünglich aus Düsseldorf kommende Maschine sorgte am gleichen Abend für eine hohe Lärmbelastung bei ihrem Start. 80dB(A) über Gosen. Foto: Patrick Barnitzke.


Nachweis von der dfld.de Webseite. Und nicht nur dort. Auch im Gedächtnis der Einwohner erzeugte dieser Überflug einen Eintrag.



Rechts: Das war die einzige Kennung, die laut sofortigem Tracking von diesem Überflug verfügbar war.

Nachfolgend die Reaktion des Flughafens per eMail vom 7.12.2011:

„Nach den Radardatenauswertungen der Deutschen Flugsicherung befand sich das startende Strahlflugzeug nahezu auf der Mittellinie der zugewiesenen Abflugstrecke. Der Toleranzbereich wurde nicht überschritten. Bei Überflughöhen von ca. 1.400 Metern erscheint mir der angegebene Lärmwert von ca. 78,0 dB(A) an der nicht geeichten DFLD Messstelle aber deutlich überhöht zu sein. Subjektiv mag das anders sein, da der Überflug des Jumbojets sicherlich länger zu hören war...“

Von "scheinen deutlich überhöht zu sein" kann keine Rede sein. Umliegende Stationen zeigten identische Werte an. An alle Betroffene: Eine anerkannte und rechtssichere Messstation in Gosen wird immer wichtiger!


Es wurden exakt zu diesem Überflug dagegen folgende Daten übermittelt und bestätigen die Gosener Messwerte:
* Es handelt sich hier um die Übermittlung/ Auswertung der Transponderdaten von UAE4988, also nicht um Daten, die von einer „ungeeichten“ Station stammen! Die einzelnen Bilder/ Quellen für die angeführten Daten sind nachfolgend aufgeführt. Nachstehend wird die Plausibilität des von der Station Gosen gemessenen Lärmwertes von 78,0 db(A) anhand anerkannter Werte auf der Grundlage der Veröffentlichungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg nachgewiesen.

1.) „Darstellung der höchsten Schallpegel bei Überflügen von Flugzeugen“

Grundlage:
Vorläufige Berechnungsmethode für den
Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)
(Anlage 4 zur Bekanntmachung des BMU und
BMVBS vom 22. Mai 2006, Bundesanzeiger Nr.
154a, Seite 50)



Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Land Brandenburg
Referat Luftfahrt
28.10.2010

Bei einem Flugzeug der VBUF Flugzeuggruppe S 7 b), wie in diesem Fall sind in dieser Veröffentlichung folgende Werte bei direkten Überflügen in Abhängigkeit von der Flughöhe angesetzt worden:
Es bleibt hierin festzustellen, dass der mit 78,0 db(A) gemessene Lärmwert der Station Gosen unter Zugrundelegung der tatsächlichen Flughöhe über Grund von 1029 m durchaus korrekt ist, die (nach unten !) bestehende Abweichung erklärt sich einerseits durch die seitliche Entfernung der Messstationen von 1,1 km und andererseits dadurch, dass die 78,0 db(A) nur den Mittelwert eines 6 Sekundenintervalls darstellen (der sich auf eine Sekunde beziehende Einzelschallpegel dürfte bei LASmax = 80 db(A) liegen), ausreichend.

2.) „Abschätzung der Fluglärmbelastungen durch BBI-Flugrouten“

Grundlage:
Vorläufige Berechnungsmethode für den
Umgebungslärm an Flugplätzen
VBUF



Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Land Brandenburg
Referat Luftfahrt
01.11.2010


Für ein Flugzeug der VBUF Flugzeuggruppe S 7 b), sind in dieser Veröffentlichung folgende Werte in Abhängigkeit von der Entfernung von der Start- und Landebahnmitte unter der Flugroute angesetzt worden:


Auch hier lässt sich keinerlei Widerspruch zu dem durch die Station Gosen registrierten Wert von 78,0 db(A) feststellen.
Die Überlagerung der Messkurven gleich dreier (wenn auch ungeeichter Messstationen) dürfte ein weiteres Mal die Glaubwürdigkeit des gemessenen Wertes begründen, zumal sie sich auf „nur auf die Rohmessdaten“ beziehen… .

Auch hier keine Zweifel mehr: Der jeweils gemessene Wert der dfld.de Messstationen entspricht den Tatsachen. Gemessen in Bohnsdorf, Karolinenhof, Müggelheim und Gosen. Immer der selbe Flieger.

Die Antwort des Fluglärmschutzbeauftragen des Flughafens liegt also völlig daneben. Wir erwarten nun eine Stellungnahme zum beschriebenen Sachverhalt. 

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