Am 25. April hat das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg im Namen des Volkes das Urteil in Sachen Schallschutz Flughafen Schoenefeld verkündet. Das von den Bürgern und ihren Rechtsanwälten für rechtmässig angesehene Schutzniveau - nur eine Überschreitung des Maximalpegels in Höhe von 55 dB(A) in 180 Tagen ist bestätigt worden. Damit hat das Martyrium der Anwohner in Sachen Schallschutz ein Ende. Brandenburger Politiker sind aufgefordert, einen Neustart des Schallschutzprogramms zu organisieren.
Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen worden. Die Richter des OVG haben betont, dass der Wortlaut des vom Flughafen beantragten Schutzziels eindeutig ist - keine Überschreitung des Maximalpegels von 55dB (A). Bei der Entscheidung spielte der Vermerk über eine Besprechung im Jahr 2008, in dem bereits der fehlerhafte Ansatz des Schutzniveaus dokumentiert worden war, eine Rolle. Die systematische Verfehlung des planfestgestellten Schutzziels wurde vom 11. Senat des OVG kritisch gesehen.
Damit ist der Weg frei für ein Schallschutzprogramm, das seinen Namen verdient. 20 Jahre nach dem Bau des Flughafens München wird an dort realisierte Schutzmaßstäbe angeknüpft.
Eckhard Bock, VUV, Beirat in der Bundesvereinigung gegen Fluglärm
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