Das Europäische Parlament in Straßburg hat am 12. Dezember 2012 in erster Lesung seinen Standpunkt zum Vorschlag der Europäischen Kommission über eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen festgelegt.
Auch wenn die Verordnung nach wie vor viele unbefriedigende Regelungen für die vom Fluglärm geplagten Bürger enthält, konnten wir doch einen ganz entscheidenden Erfolg erzielen, der unter anderem maßgeblich auf die europaweit von Bürgerinitiativen gegen Fluglärm geleistete Arbeit zurückzuführen ist:
Das Parlament hat das der Kommission in Artikel 10 des Verordnungsvorschlags eingeräumte Recht, lärmbedingte Betriebsbeschränkungen (wie beispielsweise Nachtflugverbote) auszusetzen, nicht gebilligt.
Die neue Fassung des Artikel 10 gewährt der Kommission jetzt nur noch das Recht, die Behörden der Mitgliedstaaten zu benachrichtigen, wenn sie der Auffassung ist, dass das zur Einführung einer lärmbedingten Betriebsbeschränkung führende Verfahren nicht eingehalten wurde. Die Behörden können diese Auffassung der Kommission berücksichtigen oder sie ignorieren. Somit wird verhindert, dass die Europäische Kommission häufig in langwierigen Verhandlungen zwischen Flughafenbetreiber und Anwohnern lokal ausgehandelte Betriebsbeschränkungen aufheben kann.
Damit ist das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen. Der Standpunkt geht jetzt zur Abstimmung an den Rat der Europäischen Union. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
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