BER in Schönefeld widerspricht dem Grundgesetz

M. Hausmann aus Erkner sagt:

Der Flughafen BER in Schönefeld widerspricht dem Grundgesetz und erschüttert die Grundfesten unserer Demokratie, weil...

...laut Art. 1, Abs. 1 (GG) die Würde des Menschen unantastbar ist.

Der Standort Schönefeld ist menschenverachtend. Er belastet hunderttausende Menschen durch Lärm und Flugzeugdreck. Die Entscheidung pro Schönefeld wurde gewiss nicht „im Namen des Volkes“ getroffen, wünscht sich doch eine deutliche Mehrheit keinen Flughafen in Schönefeld.(siehe Forsa-Umfrage vom 27.01.12)

Zudem ist es unwürdig, das Wohle von Menschen gegeneinander auszuspielen. Die Eröffnung von Schönefeld sei sehr positiv, so der Regierende Bürgermeister von Berlin und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafens BER (!), Klaus Wowereit (SPD), da so unzählige Menschen in und um Tegel entlastet würden. Fast schon verzweifelt fordert der 


 
gleiche Bürgermeister „Berliner, bekennt euch endlich zum Flughafen!“ - und fördert damit kaum das Zusammenwachsen von Berlinern und Brandenburgern. Mit der Würde von Menschen spielen und Menschen gegeneinander ausspielen, es zieht sich wie ein roter (!) Faden durch die Biografie eines Bürgermeisters, der vor einigen Jahren aus der Region wegzog, die nun durch den BER mit am Stärksten von Fluglärm belastet sein wird. Ein Bürgermeister, in dessen Straße von 22 bis 6 Uhr Nachtruhe herrscht (denn dies ist die gesetzlich festgesetzte Nacht!). Herr Wowereit sieht dies gewiss nicht so. Dennoch lehnt er bislang jeglichen Besuch der betroffenen Region kategorisch ab. Schon mehr als 30 Einladungen der „Friedrichshagener Bürgerinitiative“ wurden ausgeschlagen. Eine komplette Region wird vom Landesvater aufgegeben! Höchst menschenunwürdig...
 
Doch schauen wir nach Brandenburg. Auch dort finden wir einen roten Faden. Er ist der Faden von Ministerpräsident Matthias Platzeck (ebenfalls SPD). Beide Fäden der Landesväter werden mitnichten vom Bürger in der Hand gehalten – sondern von  Wirtschaftslobbyisten und vom Kapitalismus in seiner pervertiertesten Ausprägung!

...laut Art. 2, Abs. 1 (GG) jedermann das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit besitzt und laut Art. 2, Abs. 2 (GG) jedermann das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit besitzt.

Der Flughafen Schönefeld nennt sich offiziell „umweltverträglicher Flughafen“ und stellt sich in Interviews als „guter Nachbar“ dar. Zwei Begriffe, die bei der Wahl zum „Unwort des Jahres“ sicher ganz weit oben landen würden.
Doch was erwartet man von einem „guten Nachbarn“ eigentlich? Einerseits, dass er immer höflich ist und nicht ständig zu laute Partys feiert. Man erwartet, dass er seinen Dreck nicht über den Gartenzaun wirft und vor allem aber, dass er seine Grenzen einhält. Man stelle sich vor, der gute Nachbar BER baut seine dritte Start- und Landebahn einfach mitten durch das Grundstück seiner „guten Nachbarn“. Man könnte sagen, dass Recht auf „freie Entfaltung“ besitzt nur der Flughafen – schließlich kann und wird er sich so frei entfalten, wie er will...
Nein, der neue Eigentümer BER wird sicher nicht mit Brot und Salz empfangen...
 
Zahlreiche anerkannte Studien zeigen: Wer von Fluglärm betroffen ist, der leidet verstärkt an Bluthochdruck und die Gefahr, einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt zu erleiden, steigen. Was nützt mir also mein „Recht auf Leben“, wenn ich tot bin? Oder ich vom Flughafen tot gemacht wurde... Dann doch lieber das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“. Ein „körperlich unversehrter“ Mensch an sich ist schon eine Utopie. Oder kennen Sie einen solchen Menschen? Ganz gewiss sind alle von uns körperlich (und geistig übrigens auch) nicht „unversehrt“. Wir reden von einem Flughafen BER, der bis zu einer Million Menschen (die einen davon viel, die anderen weniger stark) körperlichen wie seelischen Schaden zufügen. Sollten wir nun nach einem Schlaganfall gegen den Flughafen vor Gericht ziehen? Ganz sicher nicht! Einerseits, weil es schon an sich ein ulkiger Prozess würde, andererseits aber, da wir hier von deutschen Gerichten sprechen! Das sind Gerichte, die die gesetzliche Nacht (22-6 Uhr) kurzerhand auf 0-5 Uhr reduzieren, da sonst der Flughafen BER „nicht wirtschaftlich“ arbeiten könne. Es sind Gerichte, die Gefahr laufen, abseits den Werten unserer Gesellschaft zu existieren. Gerichte, die jegliche Legitimation in diesem Staat verloren haben.

...laut Art. 7, Abs. 1 (GG) das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht.


Gewiss muss das Wohl des Einzelnen hinter den Interessen Vieler etwas zurückstehen. Hierfür hat das Grundgesetz die Möglichkeit der Enteignung zugunsten dem Wohle der Allgemeinheit (Art. 14, Abs.3) geschaffen.
Aber was passiert, wenn auch das Wohl einzelner Kinder massiv beeinträchtigt wird? Und ab wievielen Kindern ist eine Gruppe überhaupt noch „einzeln“? Genießen Kinder in unserer Gesellschaft nicht besonderen Schutz?
Es liegt auf der Hand: Die Politik vertritt, auf dem Papier, die Interessen des Volkes. Folglich nehmen wir alle offensichtlich mehrheitlich in Kauf, dass unsere Kinder durch Fluglärm massiv in ihrer Entwicklung gestört werden. Es liegen nachweislich mind. zwei Grundschulen in der Einflugschneiße des Flughafens BER. Dankenswerterweise wurden diese Schulen umgehend mit Schallschutzmaßnahmen bedacht und bekamen künstliche Belüfter eingebaut. Doch betonen wir nicht immer, wie wichtig es ist, „draußen an der frischen Luft“ zu sein. Warum bauen wir Klassenräume zu Akustikkäfigen um, als seien wir bei einer Tonbandaufnahme im Orchester?  Und in welchen Räumen halten sich unsere Kinder in den großen Pausen auf? Hoffentlich nicht im Freien, denn dort herrscht nicht nur Lärm, sondern auch noch schlechte Luft. Man kann nur hoffen, dass es unseren lieben Kleinen kein Flugzeugenteisungsmittel auf die Pausenbrote rieselt...
 
Ein Flugzeug „in unmittelbarer Entfernung“ erreicht einen Lärmpegel von bis zu 120 dB (A)! Studien zeigen, dass bereits bei einer Lärmbelastung von 40 dB(A) die Konzentration eines Menschen erheblich gestört werden kann (dies entspricht einer „leisen Unterhaltung“). Man kann sich ausrechnen, ab wie viel dB(A) dies für Kinder gelten mag, die sich nach dem Mittagessen bei den Hausaufgaben an einer kniffligen Mathe-Aufgabe ausprobieren wollen oder müssen. Da hilft dann leider auch kein Lüften – und das kurze Nickerchen zwischendurch oder nach getaner Arbeit fällt auch weg...
 
Welcher demokratische Staat gönnt diesen unkonzentrierten, unausgeglichenen und unausgeschlafenen Kindern dann auch nur noch fünf Stunden Nachtruhe, um sich zu erholen?
Kurzum: Wann immer Verbrechen gegen Kinder begangen werden, schreien wir – völlig zurecht – auf. Bedenken Sie bitte: Wir machen uns und unsere eigenen Kinder krank! Wir schädigen Kinder in der prägendsten Phase ihres Lebens nachhaltig. Kritisieren wir sie dann bitte später aber auch nicht, wenn sie in der Schule scheitern, im Beruf scheitern, im Leben scheitern. Jede Gesellschaft besteht  Menschen, die sie selber produziert (mit den Worten der Wirtschaft gesprochen)


...laut Art. 139 (GG) der Sonntag und die staatliche anerkannten Feiertage als Tage der „seelischen Erhebung“ gesetzlich geschützt sind.


Diese kurze Betrachtung will ich mir nicht verkneifen. Sie ist ein weiterer Beweis dafür, dass unser Grundgesetz leider nicht für alle gilt. Es findet Anwendung bei Herrn Günther, der Sonntagmorgen nach dem Kaffee seinen Rasen mäht und bei Frau Kleinschmidt, die beim Sonnen auf der Terrasse Radio hört. 

Es findet keine Anwendung beim Flugbetrieb. Und so werden wir auch am letzten, am biblischen Ruhetag, mit freundlicher Unterstützung der christlich-demokratischen Partei (die diesen Flughafen mit beschloss), Morgen für Morgen um Punkt 5 Uhr aus den Betten gerissen. Eigentlich die ideale Zeit, um mal eben Herrn Wowereit  anzurufen. Leider ist dies nicht möglich, denn Herr Wowereits Nachtruhe dauert ja um 5 Uhr bekanntlich noch eine weitere Stunde an...


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