(27.11.13) Christoph Schulze, Abgeordneter im Brandenburger Landtag, stellte aktuell erneut eine "Kleine Anfrage" an die Landesregierung. Darin bittet er um Auskunft zur geplanten Sanierung der Schönefelder Nordbahn mit gleichzeitiger Nutzung der Südbahn des BER. Im Detail möchte er folgende Fragen beantwortet wissen:
1. Trifft es zu, dass die Nordbahn in 2014 saniert werden soll?
2. In welchem genauen Zeitfenster sollen die Sanierungsmaßnahmen stattfinden?
3. Trifft es zu, dass ersatzweise die Südbahn in Betrieb genommen werden soll?
4. In welchem genauen Zeitfenster soll die Südbahn genutzt werden?
5. Welches Genehmigungsrecht gilt für die Nutzung der Südbahn, insbesondere gilt das Nachtflugverbot aus dem Planfeststellungsbeschluss? Oder gilt die Nachtflugerlaubnis aus der Flughafengenehmigung Schönefeld (alt) vom September 1990?
6. Trifft es zu, dass 4000 Anwohner in der Ein-/Abflugschneise Südbahn vom Fluglärm betroffen sein und Anspruch auf Schallschutz haben werden? Wie viele genau haben Anspruch auf Schallschutz? Bei wie vielen gibt es schon Ingenieurgutachten und Kostenerstattungsvereinbarungen? Bei wie vielen gibt es schon eingebauten Schallschutz?
7. Wie viele Haushalte werden in welchen Orten und Ortsteilen vom Fluglärm der Südbahn betroffen sein? (Liste)
8. Trifft es zu, dass die Südbahn nur beflogen werden darf, wenn die Mehrzahl oder alle 4000 betroffene Haushalte Schallschutz erhalten haben? (Vorausgesetzt, die Betroffenen haben einen Antrag auf Schallschutz gestellt)
9. Was passiert, wenn eine wesentliche Anzahl Betroffener trotz Antrag und Mitwirkung keinen Schallschutz erhalten hat? Was bedeutet das für die Nutzung der Südbahn in dem geplanten Zeitraum?
10. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, wenn die Flughafengesellschaft über die 30%-Regelung versucht, die Anwohner mit Entschädigungen abzuspeisen, statt regulären Schallschutz zu installieren?
In der Begründung seiner Anfrage führt Christoph Schulze aus:
"Wie in der MAZ vom 19.11. und 21.11. berichtet wird, gedenkt die Flughafengesellschaft, die Nordbahn im Jahr 2014 zu sanieren. Ursprünglich war das erst für den Zeitpunkt nach der Inbetriebnahme des BER vorgesehen, was dann aber zu Problemen hätte führen können.
Nunmehr ist geplant, im Sommer 2014 die Südbahn in Betrieb zunehmen. Nach Angaben aus den Medien und der Flughafengesellschaft sollen dann 4000 Haushalte von dem Fluglärm der Südbahn (die jetzt noch nicht beflogen wird) neu betroffen sein. Nach Angaben der Bürgermeister und auch der Flughafengesellschaft selbst ist keiner dieser 4000 Haushalte bereits mit dem vorgeschriebenen Schallschutz ausgerüstet. Demzufolge müsste bis zur Inbetriebnahme der Südbahn bei 4000 Haushalten Schallschutz realisiert werden. Unabhängig davon ist noch nicht klar, auf welchen Flugrouten die An- und Abflüge der Südbahn stattfinden sollen. Eine Entscheidung darüber soll Frühestens im Frühjahr 2014 in der Fluglärmkommission getroffen werden. Allgemein geht man davon aus, dass für die Inbetriebnahme der Südbahn die Rahmenbedingungen, die für den BER gelten, und nicht die Regelungen für den Flughafen Schönefeld (alt) aus September 1990. Aus diesem Grunde ergeben sich fragen."
Info: Parlamentsprotokolle, Beschlüsse, Anfragen finden Sie hier: http://www.parldok.brandenburg.de
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